Mietpreisbremse wird verlängert: Güglingen, Ittlingen, Kirchardt, Massenbachhausen und Pfaffenhofen sind neu dabei
Die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg soll über das Jahr 2026 hinaus verlängert werden. Für mehr als 130 Städte und Gemeinden bedeutet das: Der Schutz vor überhöhten Mieten soll weiter gelten. Zugleich soll die Gebietskulisse angepasst werden. Mannheim, Konstanz und Kehl sollen künftig wieder dazugehören. Der Ministerrat hat die entsprechenden Verordnungsentwürfe jetzt zur Anhörung freigegeben.
Erwin Köhler, Landtagsabgeordneter der Grünen aus Lauffen, erklärt dazu: „Bezahlbares Wohnen entscheidet für viele Menschen darüber, ob sie sich ihre Gemeinde noch leisten können. Deshalb ist es eine sehr gute Nachricht, dass Güglingen, Ittlingen, Kirchardt, Massenbachhausen und Pfaffenhofen auch ab 2027 von der Mietpreisbremse erfasst werden sollen. Wir Grünen haben darauf gedrängt, noch einmal genauer auf die tatsächliche Situation vor Ort zu schauen und die Gebietskulisse entsprechend anzupassen. Denn gerade auf einem angespannten Wohnungsmarkt brauchen Mieterinnen und Mieter wirksamen Schutz vor rapide steigenden Mietpreisen.“
Dr. Michael Preusch, CDU-Landtagsabgeordneter ergänzt: „Wohnen muss bezahlbar bleiben – auch in unseren Städten und Gemeinden im ländlichen Raum. Deshalb kann die Mietpreisbremse dort ein Instrument sein, wo der Wohnungsmarkt nachweislich angespannt ist. Klar ist für uns aber auch: Eine Mietpreisbremse allein schafft keine einzige neue Wohnung. Deshalb müssen wir gleichzeitig schneller bauen, Verfahren vereinfachen und die Rahmenbedingungen für mehr Wohnraum verbessern.“
Die Mietpreisbremse begrenzt bei Neuvermietungen in ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt grundsätzlich die zulässige Miethöhe auf höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Auch die Regelungen zur Kappungsgrenze und zur Kündigungssperrfrist sollen über Ende 2026 hinaus fortgeführt werden.
Nach Abschluss der Anhörung werden die Stellungnahmen ausgewertet. Anschließend sollen die Verordnungsentwürfe dem Ministerrat erneut zur Entscheidung vorgelegt werden. Ziel ist eine nahtlose Fortführung ab dem 1. Januar 2027.