Dr. Michael Preusch MdL

Dr. Michael Preusch MdL informiert sich vor Ort - Biberpopulation im Landkreis Heilbronn nimmt zu

Dr. Michael Preusch MdL informiert sich zur Bibersituation im Landkreis HeilbronnDr. Michael Preusch MdL informiert sich zur Bibersituation im Landkreis Heilbronn

Der älteste Landschaftsarchitekt kehrt zurück - Biberpopulation im Landkreis Heilbronn nimmt zu

Nachdem er über Jahrzehnte ausgestorben war, besiedelt der Biber still und leise auch die Region Heilbronn wieder. Wie in anderen Regionen Deutschlands führen seine Bau- und Staumaßnahmen an manchen Orten zu Konflikten mit Grundstückseignern und der Landwirtschaft. Zu einem Austausch vor Ort traf sich der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Michael Preusch mit einem Vertreter der unteren Naturschutzbehörde, um sich ein Bild von der Situation zu machen.

Dort wo es zu regelmäßigen Überflutungen kommt, wird über Drainageeinrichtungen versucht, einen freien Abfluss des Wassers zu gewährleisten. Mit dieser Technik habe man bisher gute Erfahrungen und Erfolge erzielen können, so Preusch.

„Es ist erfreulich, dass der Biber in seinen Lebensraum zurückkehrt und sich weiter ausbreitet. In Baden-Württemberg wird der Bestand aktuell (Dezember 2021) auf rund 7.500 Tiere geschätzt“, erläuterte der Eppinger Landtagsabgeordnete. „Die betroffenen Landwirte dürfen aber bei Problemen nicht alleine gelassen werden.“ Die Fortentwicklung und weitere Stärkung des Bibermanagements, mit dem ein Ausgleich der Interessen bei Konflikten zwischen Landwirtschaft und Biber geschaffen wird, bleibe daher weiterhin eine wichtige Aufgabe.

Zum Instrumentarium des Bibermanagements gehören vor allem Beratung, präventive Maßnahmen, Schadensausgleich, teilweise aber auch Vergrämung, Entnahme und Umsiedlung von Bibern. Für den Landkreis Heilbronn sind aktuell ein Biberbeauftragter und acht Biberansprechpartner/innen zuständig.

Im Rahmen eines Modellprojekts in diesem Jahr kommen die Instrumente zum Bibermanagement auf den Prüfstand, so der CDU-Abgeordnete.

In Baden-Württemberg werden Biberschäden nicht finanziell durch das Land ausgeglichen, da keine staatliche Entschädigungspflicht für durch wildlebende und sich natürlich ausbreitende Tiere verursachte Schäden besteht. Allerdings werden Präventivmaßnahmen zur Verminderung/Verhinderung von Biberschäden über die Landschaftspflegerichtlinie gefördert.

„Mit Blick auf die wachsende Zahl der Biberansiedlungen sollten wir angemessene Entschädigungsleistungen für unsere Land- und Forstwirte erneut in Betracht ziehen. Schließlich ist Artenschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht auf Kosten der Landwirtschaft gehen!“, unterstrich Dr. Michael Preusch MdL abschließend.