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Dr. Michael Preusch: Noch viel Platz für Photovoltaik im Landkreis Heilbronn - Nutzung bebauter Flächen vor Agrivoltaik

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Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, in Baden-Württemberg bis 2040 die Klimaneutralität zu erreichen. Bereits 2020 lieferten erneuerbare Energien einen Anteil von mehr als 41 Prozent an der Bruttostromerzeugung im Land. Photovoltaik lieferte mit 14 Prozent den Spitzenanteil.

Um der politischen Diskussion im Kreis Heilbronn eine solide Datenbasis zu liefern, wandte sich der Eppinger CDU-Landtagsabgeordnete und Kreisrat Dr. Michael Preusch mit einer parlamentarischen Anfrage an das Umweltministerium. „Für eine sachliche Diskussion zur Nutzung von erneuerbaren Energien im Landkreis Heilbronn müssen erst einmal alle Zahlen auf den Tisch“, so Dr. Preusch. Das Umweltministerium informierte den Abgeordneten, dass die landeseigenen Gebäude im Landkreis Heilbronn derzeit zu 3%, die Gebäude im Eigentum des Bundes überhaupt nicht mit Photovoltaikanlagen ausgestattet seien. „Die Aussage des Ministeriums, dass dieser Anteil alleine durch die landeseigenen Gebäude auf rund 11 Prozent gesteigert werden kann, muss Ansporn sein, dies zeitnah umzusetzen“, so Preusch. Hinzu komme sicherlich noch ein relevanter Anteil an kommunalen Gebäuden, über die das Land laut Antwort keine Aussage machen könne.

„Dies bestätigt meine Einschätzung, dass wir uns in der Nutzung von Photovoltaik erst einmal auf unsere bebauten Flächen konzentrieren müssen, bevor wertvolle Ackerböden sowie Flächen des Weinbaus herangezogen werden“, betont Dr. Preusch. Nicht zuletzt die Pandemie sowie der Krieg in der Ukraine hätten die Notwendigkeit einer eigenständigen Produktion von Nahrungsmitteln bestätigt. Auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion würden daher 5 Millionen Euro im Haushalt 2022 für ein Förderprogramm für PV-Anlagen auf Parkplätzen im Bestand bereitgestellt.

Die Entscheidung zur Genehmigung von Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen, der sogenannten Agrivoltaik, treffen die Kommunen selbst. „Die Entscheidungshoheit der Kommunen und deren Gemeinderäte über die Erteilung der Baugenehmigungen für Photovoltaikanlagen aller Art ist wichtig und richtig. Sie können am besten abwägen, welche Nutzung auf welcher Fläche sinnvoll ist und demnach Vorrang haben soll“, argumentiert Dr. Preusch, nach dessen Auffassung das Thema Agrivoltaik erst nach intensiver Nutzung der bebauten Flächen angegangen werden sollte. Die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen in öffentlich-privaten Partnerschaften wie beispielsweise Bürger-Energiegenossenschaften unterstützt Abgeordneter Dr. Preusch ausdrücklich.

In seiner Antwort auf Preuschs Anfrage weist das Ministerium weiterhin darauf hin, dass im Jahr 2020 Biogasanlagen im Landkreis mit einer Leistung von 13,2 MW am Netz gewesen seien und es derzeit keine laufenden Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen im Kreis gäbe. Die Nutzung von Geothermie und Wasserkraft werde nach Aussage des Ministeriums eher eine deutlich untergeordnete Rolle spielen.